- Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung einzelfallbezogen anwendet
- Arbeitsabläufe einhalten
- Verfahrensregelungen anwenden
- Leistungsumfang und Kosten des Verwaltungshandelns ermitteln
- Verwaltungsentscheidungen erarbeitet und die Beteiligten unterrichten
- administrative Aufgaben bei Personalgewinnung, Personaleinsatz und Personalentwicklung ausführen
- Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung einzelfallbezogen anwenden
- Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen
- Vorgänge im Haushalts- und Rechnungswesen bearbeiten
- Aufgaben in der Personalverwaltung übernehmen
- Bundesverwaltungsamt
- Statistische Bundesamt
- Bundesamt für Zivilschutz
Ausbildung im Forschungszentrum Jülich
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Tipps und Hinweise zur Ausbildung und zum Berufsanfang:
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Zu den Ausbildungsstellen | Link-TIPP: www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de |
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