Berufsbild zum Ausbildungsberuf: Sozialversicherungsfachangestellter > landwirt. Sozialvers

Sozialversicherungsfachangestellter > landwirt. Sozialvers

Profil

Als Sozialversicherungsfachangestellte/r in der landwirtschaftlichen Sozialvericherung beurteilen Sie die Versicherungsverhältnisse von Landwirten und Landwirtinnen und ihren mitarbeitenden Familienangehörigen, berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten diese in den jeweiligen versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen.
Im Ausbildungsbetrieb lernt man z.B.:

- Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellen

- zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmen

- Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen

- Maßnahmen bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren

- Datenschutzbestimmungen

- Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing

- die Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Alterssicherung der Landwirte prüfen

- Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen

- Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge

- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen und Geldleistungen während der Heilbehandlung bewirken

- Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe prüfen

- Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeiten

- Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeiten

- Ansprüche auf Landabgaberente und Produktionsaufgaberente feststellen

- über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall beraten


Themen des Berufschulunterrichts sind z.B.:

- Wirtschaftslehre

- Sozialversicherungslehre

- Rechtslehre

- Rechnungswesen


Sozialversicherungsfachangestellte/r (Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

in der Regel Hochschulreife, mindestens mittlerer Bildungsabschluss

Berufsinhalt

- Versicherungsverhältnisse und Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung klären

- Beiträge berechnen, einziehen und überwachen

- Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten feststellen

- Ansprüche auf Rente und Rehabilitationsmaßnahmen feststellen

- entsprechende Leistungen berechnen und veranlassen

- Ansprüche auf Leistungen im Krankheits- und Pflegefall feststellen

- Finanzwesen

- allgemeine Verwaltung

- Personalwesen

Branchen

- gesetzl. Krankenvers., landwirtschaftliche Krankenkassen

- Altershilfe für Landwirte

- Gesetzliche Unfallversicherung, hier: landwirtschaftliche Unfallkassen

- Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen

- Knappschaftliche Krankenversicherung

- gesetzl. Rentenvers. (o. knappschaftl bzw. Landwirte)

- Knappschaftliche Rentenversicherung

- sonstige Berufsgenossenschaften

- Sonstige Sozialversicherung und Arbeitsförderung

- Verbände der Sozialversicherungsträger

- Gesundheitswesen

- Allgemeine öffentliche Verwaltung

- Versicherungsgewerbe


Perspektiven

Die Berufsforschung prognostiziert einen wachsenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in beratenden Berufen.

Zur Ausbildung

Landwirtschaftl. Sozialversicherung Niedersachsen Bremen

 


 

Hinweise und Informationen zu Berufsbildern und Ausbildungsplätzen und zum Berufsanfang

 

 

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