- welche Untersuchungsverfahren es gibt, um die Hörfähigkeit zu messen und zu prüfen und wie sie angewendet werden
- objektive Hörprüfungen bei Erwachsenen und Kindern durchführen
- spezielle Prüfverfahren bei Hörstörungen durchführen
- zerebrale Funktionen des Gehörs prüfen
- Hörhilfen ausgewählen und einstellen
- Erfolgskontrollen durchführen
- Nachsorge für Hörgeräteträger/innen mit allen damit verbundenen Körperfunktionsprüfungen durchführen
- Berufskunde
- Krankheitslehre
- Allgemeine Anatomie
- Dokumentation
- Maßnahmen der Patientenaufnahme durchführen
- Beim Erheben der Anamnese mitwirken
- Untersuchungen durchführen, bei Erstellung der Diagnose (auf ärztliche Anordnung) mitwirken
- Prüfungen des Gehörs mit Hörmessgeräten durchführen
- Spezielle Hörprüfungen sowie Reflexprüfungen bei Kindern und Neugeborenen durchführen
- Prüfungen der zerebralen Funktionen des Gehörs durchführen
- Bei Auswahl, Einstellung, Erfolgskontrolle von Hörhilfen, einschließlich Nachsorge mitwirken
- Prüfungen der Gleichgewichtsfunktionen durchführen
- Prüfungen der Geschmacksfunktionen sowie der Nasenfunktionen durchführen
- Lungenfunktionsprüfungen, Stimmfeldmessungen durchführen
- Bei Forschungsarbeiten mitwirken
- Untersuchungsergebnisse dokumentieren, Untersuchungsberichte vorbereiten, Patientendatei führen
- Bei Auswahl, Einstellung, Erfolgskontrolle von Hörhilfen sowie einschließlich Nachsorge mitwirken
- Patienten/Patientinnen betreuen und beraten
- Therapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen organisieren
- Diagnosegeräte pflegen und überwachen
- Ausbildungseinrichtungen, Fachschulen für Audiologieassistenz
- Fach-Kliniken, Universitätskliniken
- Facharztpraxen
- Diagnosezentren für Hals-Nasen- Ohrenerkrankungen
- Gesundheitsverwaltung
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Tipps und Hinweise zur Ausbildung und zum Berufsanfang:
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| Zu allen Berufen | |
| Zu den Ausbildungsstellen | Link-TIPP: www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de |
| Bewerbung: Musterschreiben zum Lebenslauf, Bewerbungsschreiben u. a. |
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