Berufsbild zum Ausbildungsberuf: Fahrlehrer
Fahrlehrer
Profil
die Hauptaufgabe der Fahrlehrer und Fahlehrerinnen liegt in der theoretischen Vermittlung von Kenntnissen, die der Straßenverkehr und die darauf basierenden Rechtsvoschriften zum Führen von Kraftfahrzeugen fordern sowie in der praktischen Vermittlung von Fähigkeiten und Verhaltensweisen mit dem Ziel der sicheren Führung des Fahrzeugs in allen Verkehrslagen.
Während der Grundfahrlehrer-Ausbildung stehen folgende Lernziele und -inhalte auf dem Programm:
- Verkehrsverhalten
- Recht
- Technik
- Umweltschutz
- Fahren
- Verkehrspädagogik
Die Ausbildung wird üblicherweise fünfeinhalb Monate bei einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate bei einer Ausbildungsfahrschule absolviert.
Fahrlehrer/in ist ein staatlich anerkannter, bundesgesetzlich geregelter Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrerberuf). Um ihn auszuüben, braucht man die Fahrlehrererlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis dieses Fahrlehrergesetzes.
Ausbildungsdauer
10 Monate (für die Grundfahrerlaubnis Klasse BE)
14 Monate (Gesamtausbildung alle Klassen)
Zugangsvoraussetzungen
Hauptschule und eine Berufsausbildung
Mindestalter 22 Jahre und mehrjährige Fahrpraxis
Ohne Berufsabschluss Hochschulreife evtl. mittlerer Bildungsabschluss
Berufsinhalt
- Theoretische Ausbildung
- Praktischen Fahrunterricht
- Zur Prüfung vorstellen
- Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
Branchen
- Fahrschulen
- Bundeswehr
- Polizei
- Bundesgrenzschutz
- Unternehmen des Postwesens
- Deutsche Bahn AG
- Automobilclubs
- Verkehrsverbände/-vereine
- Stadtverwaltung, sonstige Behörden
Perspektiven
k.A.
Zur Ausbildung
Fahrlehrer Akademie Karlsruhe
Fahrlehrer Fachschule Düsseldorf
Verkehrs-Institut GmbH Fahrlehrer-Akademie
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Tipps und Hinweise zur Ausbildung und zum Berufsanfang:
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